Statt „Verkehrszentralregister“ heißt es nun „Fahreignungsregister“.
Und statt „ASP“ [Aufbau-Seminar für Punktauffällige] heißt es künftig „FES“ [Fahr-Eignungs-Seminar].
Was passiert bei welchem Punktestand? Zunächst einmal: Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der Begehung der letzten Tat, spätere Tilgungen werden nicht berücksichtigt.
Vormerkung (keine Maßnahme)
Schriftliche Ermahnung
mit Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars mit Punkteabzug. Der Punkteabzug (1 Punkt) erfolgt nur einmal in fünf Jahren.
Schriftliche Verwarnung
mit Hinweis auf Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten und auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ohne Punkteabzug
Entzug der Fahrerlaubnis
Vormerkung (keine Maßnahme)
Schriftliche Ermahnung
mit Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars mit Punkteabzug. Der Punkteabzug (1 Punkt) erfolgt nur einmal in fünf Jahren.
Schriftliche Verwarnung
mit Hinweis auf Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten und auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ohne Punkteabzug
Entzug der Fahrerlaubnis
Im Verkehr auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit müssen ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besuchen. Es beinhaltet Gruppengespräche und eine Beobachtungsfahrt. Bei Nichtbelegung eines Aufbauseminars innerhalb der vorgegebenen Frist droht der Führerscheinentzug.
Fahranfänger, die im Verkehr auffällig geworden sind (z.B. Bußgeld 40 Euro und mehr, Punkte, registriert beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) müssen auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Wer daran nicht teilnimmt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Für alle, die auffällig geworden sind, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
Das Aufbauseminar findet in der Fahrschule statt, und wird geleitet von einem dazu berechtigten Fahrlehrer. Es umfasst 4 Seminarsitzungen zu 135 Minuten, dazu nach der ersten Sitzung Fahrproben (Beobachtungsfahrten), die in Gruppen mit mehreren Teilnehmern abgehalten werden. Das Aufbauseminar muss in einem Zeitraum von mindestens 14 Tagen und höchstens 4 Wochen abgehalten werden. Zum erfolgreichen Abschluss stellt der Leiter eine Bescheinigung aus, die der Behörde vorgelegt werden muss