Fahrerlaubnisklassen

Es können in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 FeV und § 6a FeV ab dem 19.01.2013 folgende Fahrerlaubnisklassen erteilt werden:

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen L und AM.

Mindestalter: 

18 Jahre

17 Jahre beim begleitendem Fahren

Einschlussklassen: AM, L

Vorbesitz: 

12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

5 Fahrstunden Bundes- o. Landstraße
4 Fahrstd. Autobahn o. Kraftfahrtstraße
3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

im Durchschnitt ca 15-20 Übungsstunden

Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 55 min. Prüfungszeit, Fahrtechnische Vorbereitung, fahren Inner- und Außerorts evtl. Autobahn. 3 bis 5 Grundfahraufgaben

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Die Fahrerlaubnis der Klasse BE kann nur erworben werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt.

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim begleitendem Fahren

Einschlussklassen:

Vorbesitz: Klasse B

Ist nicht vorgeschrieben!

3 Fahrstunden Bundes- o. Landstraße
1 Fahrstd. Autobahn o. Kraftfahrtstraße
1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

im Durchschnitt ca 1-3 Übungsstunden

Theorie: keine theoretische Prüfung

Praktische Prüfung: 55 min. Prüfungszeit, Fahrtechnische Vorbereitung, Trennen oder Verbinden des Zuges, fahren Inner- und Außerorts evtl. Autobahn, eine Grundfahraufgaben

Mofa-Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).

 

Mindestalter: 15 Jahre

Kein Führerschein, aber Prüfbescheinigung

Fahrzeuge dürfen mit jeder Fahrerlaubnis (auch ausländisch), gefahren werden

Mindestens 6 Doppelstunden in Kursform oder im Unterricht für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A

1 Doppelstunde im Einzelunterricht
2 Doppelstunden im Gruppenunterricht

Theorie: 20 Fragen mit max. 6 Fehlerpunkten

Praktische Prüfung: entfällt

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 15 Jahre

Einschlussklassen:

Vorbesitz:

12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 55 min. Prüfungszeit. 4 von 7 Grundfahraufgaben

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse AM

Mindestalter: 16 Jahre

Einschlussklassen: AM

12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

5 Fahrstunden Bundes- o. Landstraße
4 Fahrstd. Autobahn o. Kraftfahrtstraße
3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

im Durchschnitt ca 8-10 Übungsstunden

Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 70 min. fahren Inner- und Außerorts evtl. Autobahn. 6 von 9 Grundfahraufgaben

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.

Mindestalter: 18 Jahre

Einschlussklassen: A1, AM

12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

5 Fahrstunden Bundes- o. Landstraße
4 Fahrstd. Autobahn o. Kraftfahrtstraße
3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

im Durchschnitt ca 8-10 Übungsstuden

Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 70 min. fahren Inner- und Außerorts evtl. Autobahn. 6 von 9 Grundfahraufgaben

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

Mindestalter:

24 Jahre bei Direkteinstieg

20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von min. zwei Jahren

Einschlussklassen: A2, A1, AM

12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

5 Fahrstunden Bundes- o. Landstraße
4 Fahrstd. Autobahn o. Kraftfahrtstraße
3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

im Durchschnitt ca 8-10 Übungsstuden

Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 70 min. fahren Inner- und Außerorts evtl. Autobahn. 6 von 9 Grundfahraufgaben

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Die Fahrerlaubnis der Klasse T berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse L

Mindestalter:

16 Jahre bis 40 km/h

18 Jahre bis 60 km/h                            

Einschlussklassen: AM, L

Vorbesitz: 

12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
6 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Theorie: 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte

20 Fragen bei Erweiterung, max. 6 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 70 min. Prüfungszeit, Abfahrkontrollen, Verbinden oder Trennen, Prüfungsfahrt, eine Grundfahraufgabe

Klasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse C1.

Mindestalter:

21 Jahre                            

Einschlussklassen: C1

Vorbesitz: B

6 Doppelstd. Grundstoff
10 Doppelstd. Zusatzstoff/Vorbesitz Kl. B
4 Doppelstd. Zusatzstoff/Vorbesitz Kl. C1

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von der bisherigen Fahrerlaubnis

Theorie: 37 Fragen, (10 Grundstoff, 27 Zusatzstoff) max. 10 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 85 min. Prüfungszeit, Abfahrkontrollen, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn, 2 von 4 Grundfahraufgaben

Klasse CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse C besitzt.

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1E, BE und T sowie zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Mindestalter:

21 Jahre                            

Einschlussklassen: C1E, BE, T

Vorbesitz: C

6 Doppelstd. Grundstoff

4 Doppelstd. Zusatzstoff/Vorbesitz Kl. C

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von der bisherigen Fahrerlaubnis

Theorie: 30 Fragen, ( 10 Grundstoff, 20 Zusatzstoff) max. 10 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 85 min. Prüfungszeit, Verbinden oder Trennen, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn, 2 Grundfahraufgaben

Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt.

Mindestalter:

18 Jahre                            

Einschlussklassen:

Vorbesitz: B

6 Doppelstd. Grundstoff

6 Doppelstd. Zusatzstoff

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von der bisherigen Fahrerlaubnis

Theorie: 30 Fragen ( 10 Grundstoff, 20 Zusatzstoff) max. 10 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung: 85 min. Prüfungszeit, Abfahrkontrollen, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn, 2 von 4 Grundfahraufgaben

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse C1 besitzt.

Mindestalter:

18 Jahre                            

Einschlussklassen: BE

Vorbesitz: B

Nicht vorgeschrieben

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von der bisherigen Fahrerlaubnis

Theorie: keine theoretische Prüfung

Praktische Prüfung: 85 min. Prüfungszeit, Verbinden oder Trennen, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn, 2 Grundfahraufgaben