Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer (m/w/d) bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.
12 UE á 45 Min / Prüfung IHK
Termine auf Anfrage – startet ab 6 Personen
Nicht nur die Fahrer (m/w/d), sondern sämtliche Mitarbeiter (m/w/d), die mit Gefahrgut zu tun haben, müssen ausreichend geschult sein. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!