ASF/FES Aufbauseminare

Das Punktesystem

Statt „Verkehrszentralregister“ heißt es nun „Fahreignungsregister“.
Und statt „ASP“ [Aufbau-Seminar für Punktauffällige] heißt es künftig „FES“ [Fahr-Eignungs-Seminar].
Was passiert bei welchem Punktestand? Zunächst einmal: Maßgeblich ist der Punktestand am Tag der Begehung der letzten Tat, spätere Tilgungen werden nicht berücksichtigt.

1-3 Punkte

4-5 Punkte

6-7 Punkte

8 oder mehr

Vormerkung (keine Maßnahme)

Schriftliche Ermahnung

mit Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars mit Punkteabzug. Der Punkteabzug (1 Punkt) erfolgt nur einmal in fünf Jahren.

Schriftliche Verwarnung

mit Hinweis auf Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten und auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ohne Punkteabzug

Entzug der Fahrerlaubnis

1-3 Punkte

Vormerkung (keine Maßnahme)

4-5 Punkte

Schriftliche Ermahnung

mit Hinweis auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars mit Punkteabzug. Der Punkteabzug (1 Punkt) erfolgt nur einmal in fünf Jahren.

6-7 Punkte

Schriftliche Verwarnung

mit Hinweis auf Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten und auf freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ohne Punkteabzug

8 - mehr

Entzug der Fahrerlaubnis

Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)

Im Verkehr auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit müssen ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besuchen. Es beinhaltet Gruppengespräche und eine Beobachtungsfahrt. Bei Nichtbelegung eines Aufbauseminars innerhalb der vorgegebenen Frist droht der Führerscheinentzug.

Fahranfänger, die im Verkehr auffällig geworden sind (z.B. Bußgeld 40 Euro und mehr, Punkte, registriert beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) müssen auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Wer daran nicht teilnimmt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Für alle, die auffällig geworden sind, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.

Das Aufbauseminar findet in der Fahrschule statt, und wird geleitet von einem dazu berechtigten Fahrlehrer. Es umfasst 4 Seminarsitzungen zu 135 Minuten, dazu nach der ersten Sitzung Fahrproben (Beobachtungsfahrten), die in Gruppen mit mehreren Teilnehmern abgehalten werden. Das Aufbauseminar muss in einem Zeitraum von mindestens 14 Tagen und höchstens 4 Wochen abgehalten werden. Zum erfolgreichen Abschluss stellt der Leiter eine Bescheinigung aus, die der Behörde vorgelegt werden muss

Wer einzelne Sitzungen oder die Fahrprobe versäumt, kann leider keine Bescheinigung erhalten!